Jetzt einfach entspannt ein paar leckere Köpfe Doppelapfel, Wassermelone und Pfirsich genießen: Bist du oder ist jemand aus deinem Freundeskreis minderjährig und du fragst dich, ob Shisha rauchen trotzdem ok ist? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf das Jugendschutzgesetz und sagen dir, ab wann du deine Hookah zum Blubbern bringen darfst. Außerdem erklären wir dir, warum du dich besser an das Gesetz halten solltest und was passieren kann, wenn du es nicht tust.

 

Ab wie viel Jahren darf man Shisha rauchen?

Hast du die Volljährigkeit noch nicht erreicht, müssen wir dich leider enttäuschen: Das Shisharauchen ist erst ab 18 Jahren erlaubt. Bist du bereits 18, ein Freund oder eine Freundin aus deiner Runde jedoch noch minderjährig, dann rauche ohne ihn oder sie – so hart das auch sein mag. Ja, wir lieben Hookahs und verstehen die Lust, sich einen leckeren Kopf fruchtigen Tabak zu gönnen. Doch an deiner Raucher-Session dürfen laut Jugendschutzgesetz nur diejenigen teilnehmen, die volljährig sind.

Geregelt ist diese Vorschrift im Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes. Dort steht, dass Kinder und Jugendliche keine Tabakwaren und anderen nikotinhaltigen Erzeugnisse konsumieren dürfen. Händler dürfen Minderjährigen diese Produkte dementsprechend auch nicht anbieten. Das gilt auch für den Onlineversandhandel.

Warum ist Shisha rauchen erst ab 18 Jahren erlaubt?

Vielleicht denkst du: „Das ist doch meine Entscheidung, was ich mache!“. Vielleicht fühlst du dich von den Gesetzen bevormundet oder unfair behandelt. Doch das Jugendschutzgesetz ist nicht dazu da, dir den Spaß zu verderben oder dich zu ärgern. Dass man erst ab 18 Jahren Shisha rauchen darf, hat einen guten Grund – selbst, wenn dich diese Regelung ärgern sollte.

Der Rauch, den du mit einer Hookah inhalierst, enthält durch den Tabak zahlreiche Schadstoffe. Einige davon können sogar krebserregend sein. Teer, Kondensat, Kohlenmonoxid und andere giftige Stoffe gelangen mit jedem Zug in deine Lunge. Hinzu kommt der nicht für Kinder und Jugendliche geeignete Stoff Nikotin, das ein hohes Suchtpotenzial hat. Shisha rauchen ist also, wie du sicher bereits wusstest, gesundheitsschädlich. Aus diesem Grund ist es den Gesetzgebern wichtig, dass nur Erwachsene rauchen, die volljährig und selbst verantwortlich für das sind, was sie tun und nicht tun.

Bist du 18 oder älter, steht es dir frei, zu rauchen. Es wird dir überlassen, ob du die gesundheitsschädliche Wirkung in Kauf nehmen möchtest. Kinder und Jugendliche sind jedoch Schutzbefohlene. Der Staat hat die Aufgabe, sie bis zur Volljährigkeit so gut es geht vor (Selbst-)Schädigungen zu schützen. Dazu gehört auch das Rauchen von Zigaretten und Shishas. Vermutlich soll das Gesetz dich davor schützen, im „jugendlichen Leichtsinn“ eine gesundheitsschädigende Entscheidung zu treffen, die du später einmal bereust. Denn es kommt vor, dass Shisharaucher nikotinabhängig werden und deshalb irgendwann anfangen, zur Zigarette zu greifen.

Klar, wir verstehen, wenn du enttäuscht bist, dass du mit dem Hookahrauchen noch warten musst, doch letztendlich solltest du dankbar sein, dass dem Staat deine Gesundheit nicht egal ist. Und sobald du 18 bist, darfst du deine Entscheidungen ja selbst treffen und Shisha rauchen, wenn du das möchtest – und dann hast du immer noch viele junge Jahre vor dir, in denen du mit Freunden deinen Lieblingstabak teilen kannst. So oft und so viel du willst.

Was ist mit E-Shishas?

Eine E-Shisha wird nicht geraucht, sondern gedampft, also muss sie doch bestimmt auch für Minderjährige erlaubt sein…oder? Leider klingt das nicht nur zu schön, um wahr zu sein, es ist auch nicht wahr. Denn selbst E-Shishas, die keine Rauch-, sondern nur Dampfwolken bilden, sind erst ab 18 Jahren erst gestattet.

Im Jahr 2016 wurde diesbezüglich das Jugendschutzgesetz erweitert. Paragraf 10, Abschnitt 4 des Jugendschutzgesetzes besagt, dass das Verbot für Minderjährige auch für nikotinfreie Erzeugnisse wie elektronische Shishas und elektronische Zigaretten gilt. Es kommt also nicht nur auf das Nikotin an, wie viele Wasserpfeifenliebhaber fälschlicherweise vermuten.

Was kann passieren, wenn ich mich nicht an den Jugendschutz halte?

Das „Gute“ ist, dass dir rechtlich nichts passieren kann, wenn du bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot erwischt wirst. Rechtliche und finanzielle Strafen haben nur diejenigen zu erwarten, die dir den Tabak verkauft oder dir den Kauf ermöglicht haben, also beispielsweise im Onlineshop keine Altersprüfung durchgeführt haben.

Wirst du jedoch in der Öffentlichkeit von der Polizei erwischt, wie du als Minderjähriger eine Shisha rauchst, können sie dir sämtliches Equipment abnehmen. Vermutlich werden sie deine Eltern kontaktieren und diese dazu animieren, in Zukunft darauf zu achten, dass du als minderjährige Person nicht mehr rauchst. Besonders wenn du heimlich mit deinen Freunden geraucht hast und deine Eltern keinen blassen Schimmer von deiner Hookahrunde hatten, kann das zu unangenehmen Gesprächen führen – und eine konfiszierte Shisha ist auch keine schöne Angelegenheit.

Doch abseits von all diesen Punkten wollen wir dir ans Herz legen, dich an das Jugendschutzgesetz zu halten. Auch, wenn du bei einem Verstoß keine wirklich schlimmen Konsequenzen wie Anzeigen oder Geldstrafen zu befürchten hast. Immerhin geht es um deine Gesundheit. Dein Körper ist in der Entwicklung und hat andere Dinge zu tun, als sich um die Belastung durch Rauch zu kümmern. Klar, ist das auch für Erwachsene nicht gesund, doch für Jugendliche eben noch weniger. Wir wissen, das klingt vielleicht etwas spießig, aber wir meinen es gut, ehrlich. Lass dir mit dem Hookahrauchen Zeit, du bist noch jung und hast noch genug Gelegenheiten dazu. Ganz vernünftig und legal.

Gibt es eine Möglichkeit für Minderjährige, Shisha zu rauchen?

„Shisha ohne Nikotin ab 14 Jahren gibt es! Es gibt doch diese Dampfsteine und Dampfpasten!“ Ja, diese Dinge gibt es wirklich und nein, sie sind nicht ab 14 Jahren erlaubt – auch wenn dieser Irrglaube sich hartnäckig hält. Wie bereits weiter oben erwähnt, ist Shisharauchen nicht erlaubt, nur weil kein Nikotin in den Produkten enthalten ist. Dieses Gesetz gilt auch für Tabakalternativen, also Produkte ohne Tabak.

Dampfpasten und Dampfsteine enthalten weder Tabak noch Nikotin, sind jedoch trotzdem erst ab 18 Jahren erlaubt. Auch Tabakalternativen enthalten Schadstoffe, selbst wenn sie nicht so schädlich sind, wie Tabakwaren. Es gibt also leider, oder zum Glück (je nachdem, wie man es sieht), keine legalen Möglichkeiten für Minderjährige, Shisha zu rauchen.

Darf ich als Minderjähriger mit in eine Shisha Bar gehen, wenn ich nicht mitrauche?

Deine Freunde wollen in eine Shisha Bar gehen und du willst als Minderjähriger oder Minderjährige mitgehen? Vermutest du, dass du mitgehen darfst, solange du nicht mitrauchst, liegst du bedauerlicherweise falsch. Das Gesetz schützt Kinder und Jugendliche nicht nur vor aktivem Rauchen, sondern auch vorm Passivrauchen. Ein Besuch in Shisha Bars ist in Deutschland deshalb erst ab 18 Jahren erlaubt. Willst du beim Treffen nicht ausgeschlossen sein, dann bitte deine Freunde doch einfach, dass sie eine Shisha mit in den Park, an den Strand, in den Garten oder auf den Balkon bei einem Freund nehmen. Dann können diejenigen, die volljährig sind, gemütlich rauchen und du kannst trotzdem mit dabei sein.